Häufige Fragen (Ausland)

Kann ich meine MRT im Ausland durchführen lassen um schneller einen Termin zu bekommen?

Um im Ausland eine MRT-Untersuchung durchzuführen, benötigen Sie nun im Voraus eine Genehmigung von der CNS (S2). Sie können dies über den internationalen Transferdienst der CNS beantragen, den Sie per E-Mail unter tae.cns@secu.lu kontaktieren können.

Mein Sohn / meine Tochter beginnt ein Auslandsstudium. Ist er/sie weiterhin krankenversichert?

Ja, er/sie bleibt weiterhin krankenversichert und die erbrachten Leistungen werden gemäß den Tarifen die im Aufenthaltsland gelten erstattet. Wir empfehlen Ihnen sich bei den ausländischen Krankenkassen des Landes in dem Ihr Kind studiert zu informieren ob die Möglichkeit besteht Ihr Kind als Student eintragen zu lassen damit es in den Genuss der gleichen Leistungssätzen wie Einheimische kommt. Diese Einschreibung sollte für Studenten kostenlos sein.

Ich habe Ihnen luxemburgische und ausländische Rechnungen geschickt, jedoch wurden mir bisweilen lediglich die luxemburgischen Rechnungen erstattet. Was ist mit den Rechnungen aus dem Ausland?

Die luxemburgischen und die ausländischen Rechnungen werden nicht von der gleichen Abteilung erstattet. Des Weiteren nimmt die Bearbeitung ausländischer Rechnungen mehr Zeit in Anspruch. Die Rechnungen sind nicht verloren gegangen, sie werden später erstattet. Bitte warten Sie ab.

Besteht die Möglichkeit meine Operation im Ausland vornehmen zu lassen?

Damit Ihre Operation im Ausland durchgeführt werden kann und die Kosten erstattet werden können, benötigen Sie eine Genehmigung seitens der CNS. Diese Genehmigungen werden von der Abteilung Transfert à l´étranger der CNS bearbeitet. Sie können diese Abteilung unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: tae.cns@secu.lu.

Kann ich meine Physiotherapiesitzungen im Ausland machen?

Physiotherapiesitzungen in einem EU- oder EWR-Mitgliedsland oder in der Schweiz werden von der CMFEP zum luxemburgischen Satz übernommen, sofern der Versicherte zuvor einen von der CNS ausgestellten Kostenübernahmetitel erhalten hat.

Kann ich meine Brille/Kontaktlinsen im Ausland kaufen und die Kosten zurückerstattet bekommen?

Ja, Brillen/Linsen werden nach den luxemburgischen Sätzen und Tarifen erstattet, die in der Nomenklatur der Optiker vorgesehen sind, sofern es sich um einen zugelassenen Optiker handelt und die Rechnung Auskunft über die Brechungsgrade der gekauften Gläser gibt (Dioptrien, Gläser, Zylinder, Prismen). Bei Brillen für Kinder unter 14 Jahren ist ein ärztliches Rezept erforderlich.

Die Kosten für Brillen/Kontaktlinsen, die in Ländern außerhalb der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz gekauft werden, werden nicht von der CMFEP zurückerstattet.