Vorstellung
Geschichtlicher Hintergrund und Organisation der CMFEP
Geschichtlicher Hintergrund
Die Einführung einer obligatorischen Krankenversicherung für die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes geht auf das Jahr 1951 zurück.
Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts haben sich vor allem die Arbeiter in Hilfsorganisationen zusammengeschlossen, um ihre Familien, die durch Krankheit oder Arbeitsunfälle betroffen waren, so gut wie möglich finanziell zu entschädigen. Aus gegebenem Anlass hat die Regierung am 31. Juli 1901 ein Gesetz verabschiedet, welches die Einführung von Pflichtkrankenkassen für Arbeiter und Angestellte vorsah, die nur ein sehr geringes Gehalt bezogen. Die Versicherung wurde im Laufe der Jahre ebenfalls obligatorisch für die Arbeitnehmer, welche sich in einem privaten Arbeitsverhältnis befanden. Darüber hinaus wurden die Leistungen der Krankenversicherung auch auf die Familienmitglieder der Versicherten übertragen.
In der Begründung des Gesetzentwurfs von 1951, welcher die Einführung von weiteren gesetzlichen Krankenkassen einleitete, darunter auch die Kasse der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Arbeitnehmer, welche bereits nach dem Gesetz von 1901 pflichtversichert waren, diese Versicherung als eine absolute Notwendigkeit empfanden. Außerdem wurde die Pflichtversicherung von den Beamten und ihren Verbänden mit Nachdruck gefordert, da sich die medizinische Versorgung im Laufe des Jahrhunderts zwar substantiell verbessert hatte, aber auch kostspieliger wurde. Die Regierung bewilligte somit den Antrag des allgemeinen Verbands der Staatsbeamten und den darauffolgenden Antrag des Verbands der kommunalen Beamten, eine Krankenversicherungsschutz für diese Berufsgruppen einzuführen. Des Weiteren, erwog der Gesetzgeber die Möglichkeit, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kassen, die Familienmitglieder beitragsfrei mitzuversichern.
Heutzutage untersteht die Krankenkasse der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes einem Verwaltungsrat, der sich aus sechs Delegierten der Versicherten, die von der Kammer der öffentlichen Beamten und Angestellten ernannt werden, und sechs Delegierten der Arbeitgeber, die von der Regierung ernannt werden, zusammensetzt. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende werden abwechselnd für einen Zeitraum von fünf Jahren von den Delegierten der Versicherten und den Delegierten der Regierung gewählt.
Die Krankenkasse ist zuständig für die Rückerstattung der medizinischen Dienstleistungen, welche im Voraus von den Versicherten bezahlt wurden, sowie für die Auszahlung des Bestattungsgeldes. Personen, welche sich durch eine Entscheidung der Verwaltung benachteiligt fühlen, können einen Einspruch beim Präsidenten des Verwaltungsrates einreichen. Ein diesbezüglicher Einspruch wird von den Mitgliedern des Verwaltungsrates überprüft, welche den Versicherten auch über die ihm zur Verfügung stehenden weiteren rechtlichen Mittel informieren.
Der Verwaltungssitz befindet sich seit der Gründung der Kasse in Luxemburg-Stadt.
Organisation
Die CMFEP ist eine öffentliche Einrichtung mit eigener ziviler Rechtspersönlichkeit, die der Aufsicht des Ministers für soziale Sicherheit untersteht, welche über die Generalinspektion für soziale Sicherheit (Inspection générale de la sécurité sociale - IGSS) ausgeübt wird.
Die CMFEP untersteht einem Verwaltungsrat, der sich wie folgt zusammensetzt:
- sechs Delegierte der Versicherten, die von den Mitgliedern der Kammer für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ernannt werden
- sechs Vertreter der Arbeitgeber, die von der Regierung ernannt werden
Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind in Artikel 49 des Sozialversicherungsgesetzbuchs (Code de la sécurité sociale CSS) festgelegt, welche da sind:
- das Budget für die Verwaltungskosten der Kasse aufzustellen
- die Regeln für die Arbeitsweise der Kasse festzulegen
- Einzelfallentscheidungen zu treffen in Bezug auf Leistungen der Krankenkasse (mit Ausnahme der Entscheidungen, die sich auf Leistungen beziehen, welche direkt von der Gesundheitskasse CNS übernommen werden)
- den Immobilienbestand der Kasse zu verwalten
- Entscheidungen über das Personal der CMFEP zu treffen
Die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrates:
Präsidentin : Danielle Haustgen (Delegierte der Arbeitgeber) |
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Delegierten der Arbeitgeber |
Stellvertretende Delegierten der Arbeitgeber |
Cynthia MONTEIRO |
Minh-Xuan NGUYEN |
David DEL NIN |
Manon THILL |
Pierre LAMMAR |
Nadine WELTER |
Patrick BELLWALD |
Anne-Catherine LORRANG |
Pierre HOBSCHEIT |
Marc VANOLST |
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Nicht benannt |
Delegierten der Versicherten |
Stellvertretende Delegierten der Versicherten |
Béliza MENDES |
Mona GUIRSCH |
Claude STEPHANY, Vizepräsident |
Yola HILD |
Claude BACHE |
André FRIDEN |
Steve HEILIGER |
Gilbert GOERGEN |
Claude GEIMER |
Eugène KIRSCH |
Jean-Marie Spartz |
Romain WOLFF |