Häufige Fragen (Rückerstattung)

Ich habe Ihnen meine Rechnungen vor mehreren Wochen geschickt und noch immer keine Rückerstattung erhalten. Wie lange ist die Frist für die Rückerstattung?

Die derzeitige Erstattungsfrist für nationale Rechnungen beträgt 2 bis 3 Wochen.

Warum werden die Codes CP1/CP8 nicht erstattet?

In bestimmten Situationen ist es Ärzten oder Zahnärzten gestattet, einen Honorarzuschlag für persönliche Gründe (CP) zu berechnen, sofern sie den Versicherten vorab informiert haben und seine Zustimmung erhalten haben. Die Zuschläge aus persönlichen Gründen werden von der CMFEP nicht erstattet und gehen vollständig zu Lasten des Versicherten.

Wann kann ich meine Brille wechseln und bekomme die Kosten von der CMFEP erstattet?

Außer bei einer Änderung der Dioptrie von +/- 0,50 oder mehr, erstattet die Krankenversicherung alle drei Jahre eine einzige Sehstärke, die einem Gestell und einem Paar Gläsern entspricht. Der Ausgangspunkt für die Berechnung der Frist ist das Datum der letzten Kostenübernahme durch die Krankenversicherung. (Art. 126 der Satzung der CNS).

Für Kinder unter 14 Jahren werden die Kosten für Brillen ohne Erneuerungsfristen übernommen, es ist jedoch ein ärztliches Rezept erforderlich.

Muss der an die CMFEP gesandte Umschlag mit einer Briefmarke versehen werden?

Wenn der Versand Ihrer Sendung von Luxemburg aus erfolgt, müssen Sie keine Briefmarke auf dem Umschlag anbringen, da das Porto von der Krankenkasse bezahlt wird.

Kann ich meine Rechnungen per E-Mail an die CMFEP schicken?

Nein, gemäß den Statuten der CNS kann die Übernahme von Leistungen und Lieferungen nur auf der Grundlage von Originalen erfolgen. Bitte senden Sie uns daher die Originalrechnungen per Post.

Muss ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (rosa Dokument) an die CMFEP schicken?

Wer bei der CMFEP versichert ist, braucht uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht zu übermitteln, da er während der gesamten Dauer der Krankschreibung in den Genuss der gesetzlichen Lohnfortzahlung kommt.