Glutenfreie Lebensmittel

Formulaire produits sans gluten

Sprache(n)
Französisch
Anzahl der Seiten
1
Dokumentformat
Pdf
Dateigröße
15 KB

Bedingungen für die Erstattung von glutenfreien Lebensmitteln

Die Erstattung des Pauschalbetrags für glutenfreie Lebensmittel (wie im Datei B5 des Anhangs A der Satzung vorgesehen) erfolgt auf Grundlage eines Abrechungsscheins, der von der Nationalen Krankenkasse ausgestellt wird, nachdem die medizinische Kontrolstelle eine Genehmigung erteilt hat, die auf Vorlage eines detaillierten ärztlichen Rezepts von ihrem behandelnden Arzt beruht.

Die Genehmigungsanfrage kann vom behandelnden Arzt oder vom Versicherten an folgende Adresse gestellt werden:

Caisse Nationale DE SANTE

Service autorisations médicament et dispositifs médicaux

L-2980 Luxembourg

Sobald der Abrechnungsschein genehmigt ist, hat der Versicherte Anspruch auf eine halbjährliche Erstattung von glutenfreien Lebensmitteln, die auf maximal 276.75€ festgelegt ist, basierend auf detaillierten Rechnungen. Es wird empfohlen, Rechnungen vorzulegen, die ausschließlich glutenfreie Produkte enthalten, oder deutlich anzugeben, welche Einkäufe glutenfreie Lebensmittel enthalten.

Damit  die Rechnungen durchsetzbar sind, müssen sie die genaue Art der Lebensmittel und die Markenbezeichnung angeben. Produkte, die nicht auf den Rechnungen/Quittungen spezifiziert sind, werden nicht berücksichtigt. Um den Erstattungsvorgang zu vereinfachen, stellen einige spezialisierte Geschäfte getrennte Rechnungen für glutenfreie Lebensmittel aus.

Bitte beachten Sie auch, dass diese Rechnungen datiert und bezahlt sein müssen.

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