Häufige Fragen (Krankenversicherung)
Muss ich der CMFEP jedes Jahr eine Schulbescheinigung schicken damit mein Kind bei mir mitversichert bleibt?
Nein, in der Regel kann ein Kind bis zu seinem 30. Geburtstag bei einem Elternteil mitversichert sein. Die Krankenversicherung bleibt also bestehen und muss nicht jedes Jahr manuell verlängert werden.
Kann ich als Elternteil wählen ob mein Kind beim Vater oder bei der Mutter krankenversichert wird?
Artikel 7 des Sozialversicherungsgesetzbuchs sieht vor, dass Kinder beim ältesten Elternteil krankenversichert werden oder, im Falle einer Trennung bei dem Elternteil bei dem sie wohnen / gemeldet sind.
Mein Kind wurde gerade 18 und mir wurde in der Apotheke mitgeteilt, dass mein Kind nicht mehr krankenversichert sei. Was soll ich jetzt tun damit mein Kind weiterhin bei mir krankenversichert bleibt?
Wenn die Mitversicherung Ihres Kindes an seinem 18. Geburtstag gestoppt wurde, handelt es sich um ein informatisches Problem. In diesem Fall genügt es uns anzurufen damit wir dieses Problem beheben können.
Muss ich Ihnen Bescheid geben wenn mein Kind oder ein Mitversicherter nach einem Zeitraum wo sie/er gearbeitet hat und somit eigenversichert war, wieder bei mir mitversichert werden soll?
Ja, denn im Gegensatz zur Eigenversicherung die durch den Arbeitgeber und den CCSS in unsere Datenbank eingetragen wird, muss die Mitversicherung von der CMFEP wieder manuell eingetragen werden.
Mein Partner nimmt ein Jahr unbezahlten Urlaub. Kann ich ihn bei mir mitversichern lassen?
Ja, das Gesetz sieht vor, dass Partner mitversichert werden können. Die Krankenversicherung macht hierbei auch keinen Unterschied ob es sich um eine Ehe oder um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt.
Bitte warten Sie die Abmeldebestätigung seitens des CCSS ab (dies kann bis zu 3 Wochen dauern), erst dann können wir Ihren Partner mitversichern. Bitte schicken Sie uns etwaige Arztrechnung erst nachdem die Krankenversicherung aktualisiert wurde um zu vermeiden, dass Arztrechnungen auf ein anderes Konto oder von einer anderen Krankenkasse zurückerstattet werden.