Mitversicherungsbescheinigung
Die Mitversicherungsbescheinigung kann via MyGuichet beantragt werden.
- Eine Mitversicherungsbescheinigung für Gebietsansässige wird immer von der zuständigen luxemburgischen Krankenkasse (CNS, CMFEP, CMFEC, EMCFL) ausgestellt
- Eine Mitversicherungsbescheinigung für Nicht-Gebietsansässige wird im Regelfall von der zuständigen Sozialversicherungseinrichtung des Wohnlandes ausgestellt
Wenn der mitzuversichernde Ehepartner in einem anderen Land als Luxemburg versichert war, muss er der CMFEP eine Mitgliedsbescheinigung (S041 oder Mitversicherungsbescheinigung) vorlegen, die vom letzten Sozialversicherungsträger, bei dem er versichert war, ausgestellt wurde. Wenn eine solche Bescheinigung nicht vorgelegt werden kann, weil er nicht in Europa gewohnt hat, muss er der CMFEP eine von ihm selbst zu unterzeichnende ehrenwörtliche Erklärung zukommen lassen.
In dieser Erklärung muss der Ehepartner schwören, dass er in keinem anderen Land krankenversichert ist, und sich verpflichten, jede Änderung seiner Situation nach Vorlage dieser Erklärung unverzüglich zu melden.